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Für deutsche Unternehmen mit US-Plänen

Ihre Firma in den USA. Steuerlich sauber von Anfang an.

Wir planen Struktur und Steuern auf beiden Seiten des Atlantiks, gründen die Gesellschaft und betreuen sie danach weiter.

Fassade eines Gusseisen-Gebäudes in New York mit amerikanischer Flagge
20 Minuten
Erstgespräch, kostenfrei und unverbindlich
Deutsch und Englisch
Beratung in Deutschland und in den USA
Zwei Länder
steuerlich aus einem Guss geplant

Die Gründung dauert ein paar Tage. Fehler in der Struktur kosten Jahre.

Eine LLC ist online schnell angemeldet. Schwierig wird es dort, wo deutsches und amerikanisches Steuerrecht aufeinandertreffen. Vier Punkte, an denen wir in der Praxis am häufigsten nacharbeiten müssen.

Gründungsunterlagen und Füllfederhalter auf einem Schreibtisch
01

Geführt aus Deutschland

Wird die US-Gesellschaft tatsächlich von hier aus geleitet, kann sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig werden. Genau das soll die Struktur ja vermeiden.

02

Die LLC ist nicht überall dieselbe

Die USA und Deutschland können dieselbe LLC steuerlich unterschiedlich einordnen. Davon hängt ab, wo Gewinne besteuert werden.

03

Sales Tax in jedem Bundesstaat

Eine bundesweite Umsatzsteuer gibt es nicht. Registrierungspflichten können schon durch Umsätze in einem Staat entstehen, ganz ohne Büro vor Ort.

04

Geld zwischen den Gesellschaften

Lieferungen, Lizenzen und Darlehen zwischen deutscher und US-Gesellschaft müssen fremdüblich bepreist und dokumentiert sein.

  1. 20 Minuten, kostenfrei

    Erstgespräch

    Sie erzählen uns, was Sie in den USA vorhaben. Wir sagen Ihnen offen, ob und in welcher Form der Schritt steuerlich Sinn ergibt.

  2. schriftlich, mit Empfehlung

    Strukturkonzept

    Wir legen fest, wie die US-Gesellschaft aussieht und wie sie in Ihre deutsche Struktur passt.

    • LLC oder Corporation
    • Wahl des Bundesstaats
    • Beteiligung aus Deutschland oder über eine Holding
    • Doppelbesteuerungsabkommen und Betriebsstätte
    • Verrechnungspreise
  3. mit unserem Partner in den USA

    Gründung und Setup

    Die Gesellschaft wird gegründet und arbeitsfähig gemacht.

    • Gründung im gewählten Bundesstaat
    • Registered Agent
    • EIN beim IRS
    • Begleitung bei Bankkonto und Sales-Tax-Registrierung
  4. auf beiden Seiten des Atlantiks

    Laufende Betreuung

    Buchhaltung und US-Steuererklärungen übernimmt unser deutschsprachiger Partner in den USA. Die deutsche Seite bleibt bei uns, damit die Zahlen auf beiden Seiten zusammenpassen.

Für Unternehmen, die in den USA verkaufen, nicht nur testen wollen.

Containerhafen an der US-Ostküste im Morgenlicht

E-Commerce und D2C-Marken

Sie verkaufen über Amazon US oder Ihren eigenen Shop und lagern Ware in den USA. Wir klären, wo Sie Sales Tax schulden, und bauen eine Struktur, die mitwächst.

Besprechungsraum in einem Büroturm mit Blick auf das Wasser

Mittelstand mit US-Vertrieb

Aus Direktvertrieb wird eine eigene US-Tochter. Wir ordnen sie sauber in Ihre deutsche Gruppe ein, inklusive Verrechnungspreisen.

Gründer und Expats

Sie ziehen in die USA oder gründen von Deutschland aus. Wir sorgen dafür, dass private und unternehmerische Steuern in beiden Ländern zusammenpassen.

Blick aus dem Flugzeugfenster über den Wolken am Atlantik

Zwei Steuersysteme. Ein Konzept, das beide kennt.

In Deutschland

Clever-Tax Steuerberatung, Düsseldorf

Strukturkonzept, Abstimmung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreise und Ihre deutschen Steuererklärungen, privat wie betrieblich.

In den USA

Deutschsprachiger Partner vor Ort

Laufende Buchhaltung der US-Gesellschaft und die US-Steuererklärungen, auf Deutsch erklärt und mit uns abgestimmt.

Sie sprechen mit dem Steuerberater, der das Konzept entwickelt hat.

Schwerpunkt der Kanzlei ist das internationale Steuerrecht, mit vielen Mandanten aus E-Commerce und Immobilien. Den US-Markt kenne ich nicht nur aus der Beratung: Ich bin selbst an einer US-Gesellschaft beteiligt und weiß, welche Fragen nach der Gründung wirklich auf den Tisch kommen.

  • Beratung auf Deutsch und Englisch
  • Durchgängig digitale Zusammenarbeit
  • Deutschsprachiger Partner in den USA
Jan Zeren
Jan ZerenSteuerberater, Clever-Tax Düsseldorf

Das hängt davon ab, wie Gewinne fließen sollen und wer beteiligt ist. Die LLC ist flexibel, wird aber aus deutscher Sicht nicht immer so eingeordnet wie in den USA. Die Corporation ist bei Investoren und beim Thesaurieren von Gewinnen oft die klarere Lösung. Wir rechnen beides für Ihren Fall durch.

Zwanzig Minuten, bevor Sie gründen.

Das Erstgespräch ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Sie brauchen nichts vorzubereiten.

Danach wissen Sie

  1. 1ob eine eigene US-Gesellschaft für Sie Sinn ergibt
  2. 2welche Struktur infrage kommt und worauf es steuerlich ankommt
  3. 3wie es weitergeht, wenn Sie den Schritt gehen wollen
Erstgespräch buchen

Sie wählen Ihren Termin direkt im Kalender.

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