Geführt aus Deutschland
Wird die US-Gesellschaft tatsächlich von hier aus geleitet, kann sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig werden. Genau das soll die Struktur ja vermeiden.
Für deutsche Unternehmen mit US-Plänen
Wir planen Struktur und Steuern auf beiden Seiten des Atlantiks, gründen die Gesellschaft und betreuen sie danach weiter.
Eine LLC ist online schnell angemeldet. Schwierig wird es dort, wo deutsches und amerikanisches Steuerrecht aufeinandertreffen. Vier Punkte, an denen wir in der Praxis am häufigsten nacharbeiten müssen.
Wird die US-Gesellschaft tatsächlich von hier aus geleitet, kann sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig werden. Genau das soll die Struktur ja vermeiden.
Die USA und Deutschland können dieselbe LLC steuerlich unterschiedlich einordnen. Davon hängt ab, wo Gewinne besteuert werden.
Eine bundesweite Umsatzsteuer gibt es nicht. Registrierungspflichten können schon durch Umsätze in einem Staat entstehen, ganz ohne Büro vor Ort.
Lieferungen, Lizenzen und Darlehen zwischen deutscher und US-Gesellschaft müssen fremdüblich bepreist und dokumentiert sein.
Sie erzählen uns, was Sie in den USA vorhaben. Wir sagen Ihnen offen, ob und in welcher Form der Schritt steuerlich Sinn ergibt.
Wir legen fest, wie die US-Gesellschaft aussieht und wie sie in Ihre deutsche Struktur passt.
Die Gesellschaft wird gegründet und arbeitsfähig gemacht.
Buchhaltung und US-Steuererklärungen übernimmt unser deutschsprachiger Partner in den USA. Die deutsche Seite bleibt bei uns, damit die Zahlen auf beiden Seiten zusammenpassen.
Sie verkaufen über Amazon US oder Ihren eigenen Shop und lagern Ware in den USA. Wir klären, wo Sie Sales Tax schulden, und bauen eine Struktur, die mitwächst.
Aus Direktvertrieb wird eine eigene US-Tochter. Wir ordnen sie sauber in Ihre deutsche Gruppe ein, inklusive Verrechnungspreisen.
Sie ziehen in die USA oder gründen von Deutschland aus. Wir sorgen dafür, dass private und unternehmerische Steuern in beiden Ländern zusammenpassen.
In Deutschland
Strukturkonzept, Abstimmung mit dem Doppelbesteuerungsabkommen, Verrechnungspreise und Ihre deutschen Steuererklärungen, privat wie betrieblich.
In den USA
Laufende Buchhaltung der US-Gesellschaft und die US-Steuererklärungen, auf Deutsch erklärt und mit uns abgestimmt.
Schwerpunkt der Kanzlei ist das internationale Steuerrecht, mit vielen Mandanten aus E-Commerce und Immobilien. Den US-Markt kenne ich nicht nur aus der Beratung: Ich bin selbst an einer US-Gesellschaft beteiligt und weiß, welche Fragen nach der Gründung wirklich auf den Tisch kommen.
Das hängt davon ab, wie Gewinne fließen sollen und wer beteiligt ist. Die LLC ist flexibel, wird aber aus deutscher Sicht nicht immer so eingeordnet wie in den USA. Die Corporation ist bei Investoren und beim Thesaurieren von Gewinnen oft die klarere Lösung. Wir rechnen beides für Ihren Fall durch.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und verpflichtet zu nichts. Sie brauchen nichts vorzubereiten.
Danach wissen Sie
Sie wählen Ihren Termin direkt im Kalender.
Lieber kurz schreiben? Per WhatsApp schreiben